Zündschutzarten

Durch technische/ konstruktive Maßnahmen soll der Zündschutz bei Geräten gewährleistet werden. Diese Maßnahmen sind die sogenannten Zündschutzarten.

Die Zündung einer umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre soll durch technische Lösungen / Konstruktionsprinzipien (sog. Zündschutzarten) verhindert werden.  In der IEC-Reihe 60079 (bzw. 61241 für Bereiche mit brennbarem Staub) werden Bauvorschriften beschrieben. Durch diese Bauvorschriften (bspw. Spaltabmessungen, Druckkammervolumen, IP Schutzgrad etc.) soll der Zündschutz eines Geräts entsprechend der Eingruppierung eines unterstellten explosiven Gemischs  (Explosionsgruppe, Temperaturklasse) gewährleistet werden.  Die Bauvorschriften sind in vielen Ländern anerkannt. Die Zündschutzart wird in der Ex- Kennzeichnung eines Gerätes durch einen Buchstaben (siehe nachfolgende Tabelle) genannt.

Zündschutzart

Beschreibung / Grundprinzip

c

Konstruktive Sicherheit

EN 13463-5

Nur für nichtelektrische Geräte, die bei Normalbetrieb keine Zündquelle aufweisen. Das Risiko des Auftretens von mechanischen Fehlern, die zum Entstehen von Zündquellen führen können, ist auf ein sehr geringes Maß reduziert.

d

Druckfeste Kapselung

EN 60079-1

Komponenten, die eine Zündung auslösen können, sind in ein Gehäuse eingebaut, das dem Explosionsdruck standhält. Öffnungen des Gehäuses sind so beschaffen, dass eine Übertragung der Explosion nach außen verhindert wird.

e

Erhöhte Sicherheit

EN 60079-7

Das Entstehen von Funken, Lichtbögen oder unzulässig hohen Temperaturen, die als Zündquelle wirken könnten, wird durch zusätzliche Maßnahmen und einen erhöhten Grad an Sicherheit verhindert.

P

Px (Zone0,1)

Py (Zone1,2)

Pz (Zone2)

Überdruckkapselung

EN 60079-2

Das Gehäuse des Geräts ist mit einem Zündschutzgas gefüllt. Es wird ein Überdruck aufrechterhalten, so dass ein explosives Gasgemisch nicht zu den im Inneren des Gehäuses angeordneten möglichen Zündquellen gelangen kann. Gegebenenfalls wird das Gehäuse dauernd durchströmt.

i

ia (Zone0,1,2)

ib (Zone 1,2)

ic (Zone2)

Eigensicherheit

EN 60079-11

Die Versorgung der elektrischen Betriebsmittel wird über eine Sicherheitsbarriere geführt, die Strom und Spannung soweit begrenzt, dass die Mindestzündenergie und Zündtemperatur eines explosiven Gemisches nicht erreicht wird.

o

Ölkapselung

EN 60079-6

Teile der elektrischen Betriebsmittel, von denen eine Zündung ausgehen kann, sind in eine Schutzflüssigkeit (meist Öl) getaucht.

 

q

Sandkapselung

EN 60079-5

Das Betriebsmittel ist mit feinkörnigem Sand gefüllt. Ein möglicher Lichtbogen wird soweit gekühlt, dass die Zündung eines explosiven Gemisches ausgeschlossen ist. Die Oberflächentemperatur darf den Grenzwert nicht überschreiten.

m

Vergusskapselung

EN 60079-18

Teile des elektrischen Betriebsmittels, die Zündquellen erzeugen können, sind in einer Vergussmasse eingeschlossen, so dass ein Lichtbogen nicht zu einem explosiven Gemisch außerhalb der Kapselung durchtreten kann.

n

Zündschutzmethode

EN 60079-15

Im Normalbetrieb und bei definierten Fehlern geht keine Zündgefahr vom elektrischen Betriebsmittel aus.

b

Zündquellenüberwachung

EN 13463-6

Überwachung von potentiellen Zündquellen wie Vakuumpumpen, etc. durch Sensoren, um gefährliche Bedingungen frühzeitig  zu erkennen.

 

 

 

Quellenangabe:

www.wikipedia.de;

EN 60079 Explosionsfähige Atmosphäre / IEC 60079