ATEX Richtlinie

Die ATEX-Herstellerrichtlinie ist eine EU-Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. Sie soll der Vereinheitlichung des Explosionsschutzes in der EU dienen und so Handelsbarrieren abbauen.

Die Bezeichnung ATEX wird abgeleitet aus dem Französischen (atmosphères explosibles = explosionsfähige Atmosphäre).  ATEX ist ein vom Europäischen Parlament und Rat erlassenes   Verfahren zur Vereinheitlichung der Zulassungsbedingungen für explosionsgeschützte  elektrische Geräte. Dieses Verfahren ist im Gebiet der EU gültig.  Dem Hersteller werden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (GSGA) vorgeschrieben.
Folgende Anforderungen an explosionsgeschützte elektrische und mechanische  Geräte und Schutzsysteme  werden durch die  ATEX-Richtlinie geregelt:
-    Einteilung in Kategorien,
-    Bauart,
-    Zertifizierung,
-    Herstellung und Qualitätssicherung,
-    Kennzeichnung,
-    Betriebsanleitung und
-    die Konformitätserklärung.
Die ATEX-Richtlinie gilt für alle industriellen Ex-Bereiche (auch Bergbau und Staubexplosionsschutz). Sie wird in Deutschland im Gerätesicherheitsgesetz (GSGV) und der Explosionsschutzverordnung (EXVO) in nationales Recht umgesetzt.

Quellenangabe:

Richtlinie 2014/34/EU des europäischen Parlaments und Rates vom 26. Februar 2014