EU-Konformitätserklärung

Die EU-Konformitätserklärung ist eine gesetzlich geregelte, verbindliche Bestätigung des Herstellers, dass sein Produkt die speziellen Anforderungen der entsprechenden Erklärung aufweist.

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht. Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung.
Der Inhalt der EU-Konformitätserklärung, ist in der entsprechenden  EU-Richtlinie festgelegt. Form und Aussehen der Erklärung sind nicht spezifiziert. Die EU-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfasst  sein. Ratsam ist es eine Sprachfassung in der jeweiligen Landessprache zu verfassen, da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden diese verlangen können. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt von Konformitätserklärungen sind in den Normen EN /IEC 17050-1:2004 und EN /IEC 17050-2:2004 sowie im „Blue Guide“ der Europäischen Kommission enthalten. Die ATEX-Richtlinie gibt vor, dass die EU-Konformitätserklärung jedem ausgelieferten Produkt beizufügen ist.

Quellenangabe:

de.wikipedia.org