Zoneneinteilung

Explosionsgefährdete Bereiche werden, nach Dauer und Häufigkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre, in Zonen untergliedert.

Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen wird von der IEC (Internationale Kommission) vorgeschrieben. Wie oft und wie lange eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt entscheidet darüber, in welche Zone der Bereich gehört (siehe Bild). Ziel ist es  die Auswahl zweckentsprechender Geräte und die Gestaltung sachgerechter elektrischer Installationen zu erleichtern. Einen Überblick über die Zoneneinteilung gibt nachfolgende Tabelle.

Zone

 0

1

2

Gase

(Definition nach IEC 60079-10-1 und BetrSichV und GefStoffV)

Bereich, in dem ständig, über lange Zeiträume oder häufig  (mehr als 50 % der Betriebsdauer) gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln vorhanden ist.

Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Es ist damit zu rechnen.

Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig (max. 30 Min. pro Jahr) auftritt.

Zone

20

21

22

Stäube

(Definitionen nach IEC 60079-10-2)

Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub vorhanden ist.

Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann.

Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub auftritt.

In Zone 0 und 1 dürfen nur elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden, für die eine Konformitätsbescheinigung oder Baumusterprüfbescheinigung vorliegt. In Zone 0 dürfen nur Geräte benutzt werden, die ausdrücklich für diese Zone zugelassen sind. Elektrische Betriebsmittel,  die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2014/34/EU entsprechen und für die eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt dürfen  in Zone 2 verwendet  werden. Betriebsmittel, die für die Zone 0 und 1 bescheinigt sind dürfen auch in Zone 2 gebraucht werden.
Einen Überblick über die Zoneneinteilung und die Zuordnung von Geräten entsprechend ihrer Kategorie (europäische Richtlinie 94/9/EG bzw. 2014/34/EU) und ihrem Geräteschutzniveau EPL (IEC 60079-0) ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

 

Zone

Häufigkeit und Dauer des Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphäre

Gerätekategorie

Schutzniveau EPL

Gase,
Dämpfe,
Nebel

0

ständig, langzeitig, dauernd

1G

Ga

1

gelegentlich

2G

Gb

2

selten

3G

Gc

Stäube

20

ständig, langzeitig, dauernd

1D

Da

21

gelegentlich

2D

Db

22

selten

3D

Dc

 

 

 

Quellenangabe:

IEC 60079-10 www.iec-normen.de , Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV), und GefStoffV