Kabel für explosionsgefährdete Bereiche

 

Unsere Kabel und Leitungen wurden speziell für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen entwickelt. Sie sind von uns auf die Verwendung in Industrieanlagen geprüft und entsprechen höchsten Qualitätsansprüchen. Sie erfüllen die hohen Anforderungen der Norm DIN EN 60079-14 und die Übertragungscharakteristika der Kategorie 6A nach IEC 61156-5 Ed.2. Die Kabel für Ex-Anwendungen sind äußerst robust, zeigen exzellente Belastbarkeit hinsichtlich mechanischer Beanspruchung, eine gute Beständigkeit gegen Öl, Schmierstoffe und Matsch, sind UV-beständig, flammwidrig und halogenfrei. Mittels geeigneter Kabelleitungseinführungen für den Ex-Bereich können unsere Kabel direkt in Räume druckfester Kapselung eingeführt werden. Unsere Highspeedkabel für industrielle Ethernetanwendungen sind geeignet zur festen Installation in trockenen, nassen oder feuchten Räumen.

Leitungen ohne Armierung

Leitungen mit Armierung

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FAQs

Ex-geschützte Geräte müssen ATEX-zertifiziert sein. Gilt das auch für Kabel und Leitungen?

Nein. Der europäische Ex-Schutz bezieht sich immer und ausschließlich auf Geräte und Schutzsysteme. Kabel und Leitungen fallen weder in den Geltungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU noch der IECEx-Schemata. Folglich gibt es keine Zertifizierung bzw. Baumusterprüfung für Kabel im Ex-Bereich.

 

Wenn Kabel nicht zertifiziert sein müssen, worauf muss ich bei der Auswahl achten wenn ich Kabel im Ex-Bereich einsetzen möchte?

Hier gelten mehrere Vorschriften: Befinden sich die anzuschließenden Geräte im Ex-Bereich, so finden sich in den jeweiligen Normen der entsprechenden Zündschutzart (z.B. druckfeste Kapselung, Eigensicherheit, …) Anforderungen an die jeweilige Zuleitung und deren Kabelleitungseinführung. Allgemeine Anforderungen wie z.B. die Flammwidrigkeit finden sich in der 60079-14, welche auch gilt, wenn das Kabel nur durch den Ex-Bereich geführt wird. Weiterführende Informationen zu dieser Frage finden sich in unserer Themenbroschüre go.samcon.eu/fachbericht-kabel.

 

Gibt es allgemeine Anforderungen an Kabel im Ex-Bereich, die ich immer beachten muss?

Ja. Insbesondere in Kapitel 9 der 60079-14 sind technische Eigenschaften postuliert, die obligatorisch eingehalten werden müssen. Kabel müssen z.B. immer flammwidrig gem. 1KW Flamme, rund und ohne hydroskopische Füllmaterialien ausgeführt werden.

 

Ex-d Gehäuse müssen druckfest sein. Gibt es Anforderungen an die Druckfestigkeit von Zuleitungen für Ex-d Geräte?

Diese Frage wird in den Normen leider nur unzureichend beantwortet. Generell kann man sagen, dass die Geräte – KLE – Kabel-Kombination im mindestens dem Explosionsdruck des Gehäuses standhalten muss. Wir bei SAMCON haben eigens zu diesem Zweck eine statische sowie eine dynamische Überdruckprüfung für Kabel-Leitungseinführungen-Kombinationen entwickelt. Entsprechende Prüfprotokolle finden sich im Downloadbereich jeder unserer Leitungen.

 

Was ist Zonenverschleppung und wie kann diese verhindert werden?

Viele Leitungen verfügen in Längsrichtung nicht über ausreichende Gasdichtheit. Insbesondere kann es bei großen Ex-d Gehäusen und schnellen Temperaturwechseln dazu kommen, dass Gase durch die Leitung vom Ex-Bereich in den Sicheren Bereich wandern. Die beste Möglichkeit dies zu verhindern ist die Auswahl geeigneter Leitungen gem. Anhang E der 60079-14. Aber auch Zonen- und Druckbarrieren können hier Abhilfe schaffen. Gerne helfen wir Ihnen bei konkreten Fragen zur Zonenverschleppung.

 

Müssen Kabel im Ex-bereich grundsätzlich armiert sein?

Nein. Die internationale Normenserie postuliert lediglich die geschützte Verlegung. Diese kann sehr unterschiedlich ausgeführt werden. Wesentlich sind hier noch Nationale sowie Unfallverhütungsvorschriften. Insbesondere in Bereichen mit hoher mechanischer Gefährdung, wie z.B. Offshore-Anlagen oder Untertageeinrichtungen empfehlen wir die Verwendung armierter Leitungen.

 

Was hat es mit der Anforderung an die Mindestlänge von 3m in den Errichterbestimmungen auf sich?

Bei der Mindestlänge von 3m sind die Normengeber von folgendem Fehlerszenario ausgegangen: Innerhalb der druckfesten Kapselung kommt es zu einer Explosion. Das heiße und unter Druck stehende explosionsgas emittiert durch die Leitung und tritt an deren Ende aus. Ist die Anschlussleitung sehr kurz –z.B. 1m- kann das Gas noch sehr heiß sein und deutlich über der Zündtemperatur des atmosphärischen Gases liegen. Dies würde zu einer Folgeexplosion führen. Nach 3m Kabellänge ist das Explosionsgas so weit abgekühlt, dass keine Gefahr der thermischen Zweitzündung mehr besteht.

 

Müssen für druckfeste Geräte immer Barriereverschraubungen verwendet werden?

Nein. Wenn das Gerät das Kabel und eine zugelassene gummiringabdichtende Verschraubung die Druckfestigkeit des Systems nicht einschränken so ist keine Barriereverschraubung nötig. Wir empfehlen Barriereverschraubungen bei großen ex-d Gehäusen sowie bei Kabeln mit unzureichender Längsdichtheit gem. Anhang E der Errichternorm.

 

Wann machen Barriereverschraubungen für armierte Leitungen Sinn?

Diese Kombination ist dann sinnvoll, wenn die Leitung einer hohen mechanischen Belastung ausgesetzt ist, sowie über eine schlechte Längsdichtheit verfügt, z.B. LWL (FOC) Kabel in Offshore-Bereichen.

 

Wer ist verantwortlich für die Kabelauswahl im ex-Bereich?

Die Verantwortlichkeit wird leider nicht in den internationalen Normen, sondern lediglich in den nationalen Bestimmungen festgelegt. In Deutschland ist hier die Betriebssicherheitsverordnung BetrSiV sowie den zugehörigen TRBsn (Technische Regeln für Betriebssicherheit). Im Groben steht dort, dass der Betreiber einer Ex-Anlage für die Auswahl von Kabeln und Leitungen und somit für die Anlagensicherheit verantwortlich ist. Häufig delegiert ein Betreiber diese Verantwortung an eigens hierfür qualifizierte Errichterfirmen.

Fragen zum Produkt

Sie sind unsicher, welches Kabel für Ihre Anwendung das geeignetste ist. Bei der Auswahl kann Ihnen unsere Themenbroschüre und unsere Kabel-Vergleichs-Matrix helfen.
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